Oö. Glücksspielautomatengesetz-Novelle 2023

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Glücksspielautomatengesetz geändert wird (Oö. Glücksspielautomatengesetz-Novelle 2023)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Mit Erkenntnis vom 14.12.2022, G 259/2022-16, hob der Verfassungsgerichtshof Teile des § 25 Abs. 3 des Bundesgesetzes zur Regelung des Glücksspielwesens 1989 (kurz: Glücksspielgesetz - GSpG) als verfassungswidrig auf, weil die Anordnung zusätzlicher Schutz- und Sorgfaltspflichten (erst) für den Fall, dass eine "auffällige" Bonitätsauskunft vorliegt, in einer Durchschnittsbetrachtung vielfach zu spät kommen wird, um eine Gefährdung des Existenzminimums der Spielteilnehmerin bzw. des Spielteilnehmers hintanzuhalten. Da die Bestimmungen des § 11 Abs. 4, 5 und 7 Oö. Glücksspielautomatengesetzes diesen durch den Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Teilen des § 25 Abs. 3 Glücksspielgesetzes nachgebildet sind und daher auch für diese eine Verfassungswidrigkeit angenommen werden muss, sind sie - entsprechend der Vorgaben des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs vom 14.12.2022 - anzupassen. Der wesentliche Inhalt des Gesetzesentwurfs ist daher die Vorgabe, dass eine Beratung der Spielteilnehmenden jedenfalls erfolgen muss, sobald die begründete Annahme für eine Gefährdung des Existenzminimums vorliegt.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 21.03.2024

LGBl. Nr. 28/2024 

Parlamentarisches Verfahren