Oö. Leichenbestattungsgesetz-Novelle 2024

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Leichenbestattungsgesetz 1985 geändert wird (Oö. Leichenbestattungsgesetz-Novelle 2024)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Entfall der Totenbeschau bei Fehlgeburten sowie Klarstellungen zur Bestattung von Tot- und Fehlgeburten;
  • Verbesserte Möglichkeiten, um Totenbeschauerinnen und Totenbeschauer zu bestellen;
  • Entfall der Ausstellung eines Behandlungsscheins;
  • Verbesserung der Möglichkeit zum Abtransport einer Leiche in die Leichenhalle vor erfolgter Totenbeschau;
  • Wegfall der Verpflichtung zur Entnahme von Herzschrittmachern vor Durchführung einer Feuerbestattung;
  • Entfall der Bewilligungspflicht für Einbalsamierungen und Regelungen zur Thanatopraxie;
  • Erstreckung der Bestattungsfrist;
  • Regelung über die Teilentnahme und Verstreuung von Asche;
  • Regelungen über die Wasserbestattung;
  • Ergänzung der Regelung über die Ausfolgung der Urne an Angehörige;
  • Ergänzung der Bewilligungsvoraussetzungen betreffend Feuerbestattungsanlagen.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 18.04.2024

LGBl. Nr. 32/2024 

Parlamentarisches Verfahren