Oö. Kinderbildungs- und -betreuungs-Novelle 2023

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz und das Oö. Kinderbildungs- und -betreuungs-Dienstgesetz geändert werden (Oö. Kinderbildungs- und -betreuungs-Novelle 2023)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Etablierung eines Berufsbildes "pädagogische Assistenzkraft", um die tatsächlichen Leistungen der bisher Hilfskräfte genannten Berufsgruppe besser widerzuspiegeln. Damit einhergehend Schaffung einer Verordnungsermächtigung zur näheren Festlegung von Aufgaben und fachlichen Anstellungserfordernissen sowie eines Verfahrens zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
  • Streichung des Verbots zum Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Kleidung, die mit der Verhüllung des Hauptes einhergeht, durch Kinder in Krabbelstuben und Kindergärten sowie der betreffenden Strafbestimmung.
  • Einführung einer Frist für die Abmeldungen kindergartenpflichtiger Kinder zur häuslichen Vorbereitung auf den Schulbesuch, analog zur Abmeldung zum häuslichen Unterricht gemäß § 11 Abs. 2 Schulpflichtgesetz, BGBl. Nr. 76/1985 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 96/2022.
  • Verpflichtende Öffnung in mindestens 47 Wochen pro Kalenderjahr. Damit einhergehend Wegfall der Möglichkeit, Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen saisonal zu führen.
  • Einführung einer generellen Genehmigungspflicht von Überschreitungen der Kinderhöchstzahl.
  • Schrittweise Reduktion der Kinderhöchstzahl in Kindergartengruppen von derzeit 23 auf 22 Kinder ab dem 1. September 2025 und auf 21 Kinder ab dem 1. September 2028. Zur Erleichterung der Administration dieser Reduktion außerdem Ausweitung der Möglichkeit, Randzeiten in Kindergärten festzulegen.
  • Einführung der Möglichkeit einer Suspendierung von Kindern vom Besuch einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung, wenn von ihnen nicht vertretbare Gefährdungen ausgehen.
  • Klarstellung, dass für die Errichtung, Erweiterung oder Änderung der Organisationsform von Gruppen heilpädagogischer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen das Einvernehmen mit der Standortgemeinde nicht erforderlich ist.
  • Erhöhung der gruppenarbeitsfreien Dienstzeit für Leitungen (Leitungszeit) sowie für pädagogische Fachkräfte in Krabbelstubengruppen und teilzeitbeschäftigte gruppenführende pädagogische Fachkräfte.
  • Erweiterung der Ausnahme vom fachlichen Anstellungserfordernis, um den vorübergehend als pädagogische Fachkraft einsetzbaren Personenkreis zu erweitern und so den Fachkräftemangel abzufedern.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 13.07.2023

LGBl. Nr. 56/2023 

Vorparlamentarisches Verfahren

Parlamentarisches Verfahren