Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 und das Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz geändert werden

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 und das Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz geändert werden
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Verlängerung der Geltung der mit Blick auf die COVID-19-Krisensitutation bestehenden Sonderbestimmungen im Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023;
  • Verlängerung der Geltungsdauer der Festlegung, dass der Bildungsdirektion für Oberösterreich eine Präsidentin bzw. ein Präsident vorsteht, sowie Verlängerung der Geltungsdauer der dazugehörigen Verordnungsermächtigung zur Betrauung eines Mitglieds der Landesregierung mit dieser Funktion;
  • Verlängerung der Sonderbestimmungen im Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz betreffend Anpassungen bei den allgemeinen Fördervoraussetzungen, die Klarstellung hinsichtlich der Berechnungsgrundlagen für den Landesbeitrag sowie die Leistung von Kostenersatz des Landes für Assistenzkräfte an Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen unabhängig vom tatsächlichen Anfall im Ausmaß der ursprünglichen Stundenzuteilung.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 09.12.2022

LGBl. Nr. 108/2022 

Parlamentarisches Verfahren