Oö. Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz-Novelle 2022

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz geändert wird (Oö. Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz-Novelle 2022)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Die Geltung des Oö. Unterbringungs-Sicherstellungsgesetzes ist derzeit bis 31. Dezember 2022 befristet. Wie verschiedene Notlagen zeigen, besteht die Notwendigkeit die derzeit vorgesehene Befristung um weitere sechs Jahre zu verlängern, um rasch reagieren und betroffene Menschen unterbringen zu können. Wie die Praxis gezeigt hat, kann mitunter die im Gesetz bislang vorgesehene Begrenzung auf höchstens 100 Personen je Unterbringungsstandort nicht eingehalten werden bzw. müssen mitunter Unterkünfte auch für eine größere Anzahl von Personen bereitgehalten werden. Um ein Mindestmaß einer Versorgung bei einer Vielzahl von Personen, die in sehr kurzer Zeit einen entsprechenden Bedarf haben, sicherzustellen, ist rasches und wirkungsorientiertes Handeln notwendig. Die bisher im Gesetz enthaltene Begrenzung auf höchstens 100 Personen je Unterbringungsstandort soll daher entfallen und damit - wie nach dem Oö. Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz - Ukraine, LGBl. Nr. 35/2022 - die Möglichkeit geschaffen werden, insbesondere im Fall von besonders unerwarteten oder unabwendbaren Ereignissen auch eine größere Personenanzahl unterzubringen. Gleichzeitig soll die Situation nach Beendigung der Unterbringung bei aus diesem Grund erfolgten Um- und Zubauten und sonstigen Änderungen von Gebäuden klar geregelt werden.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 29.11.2022

LGBl. Nr. 100/2022 

Parlamentarisches Verfahren