Oö. Hinweis-Schutzgesetz - Oö. HSchG

Langtitel:
Landesgesetz über den Schutz von hinweisgebender Personen (Oö. Hinweis-Schutzgesetz - Oö. HSchG)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Betrauung einer internen Meldestelle beim Amt der Oö. Landesregierung für Verstöße gegen Unionsrecht im Bereich des Landes Oberösterreich;
  • Verpflichtung zur Einrichtung interner Meldestellen für bestimmte Gemeinden und juristische Personen für Verstöße gegen Unionsrecht in deren Bereich;
  • Regelung des Verfahrens für die internen Meldestellen;
  • Normierung der Anforderungen an interne Meldekanäle zur Kontaktaufnahme mit den internen Meldestellen;
  • Betrauung einer weisungsfreien Ombudsstelle als - zusätzlich oder alternativ kontaktierbare - externe Meldestelle beim Amt der Oö. Landesregierung für Verstöße gegen Unionsrecht in Angelegenheiten, die in Gesetzgebung Landessache sind;
  • Regelung des Verfahrens für die externe Meldestelle;
  • Normierung der Anforderungen an den externen Meldekanal zur Kontaktaufnahme mit der externen Meldestelle;
  • Vorschriften über das öffentliche Zugänglichmachen von Informationen über Verstöße;
  • Vorschriften über die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person;
  • Vorschriften über den besonderen Schutz der hinweisgebenden Person, wie etwa Haftungsbefreiung, Beweislastregel und das Verbot von Vergeltungsmaßnahmen.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 22.11.2022

LGBl. Nr. 98/2022 

Parlamentarisches Verfahren