Oö. Landarbeiterkammergesetz-Novelle 2022

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Landarbeiterkammergesetz 1996 geändert wird (Oö. Landarbeiterkammergesetz-Novelle 2022)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Mit Art. 1 Z 6 und 8 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 14/2019 wurde der Kompetenztatbestand "Arbeiterrecht sowie Arbeiter- und Angestelltenschutz, soweit es sich um land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte handelt" mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2020 von Art. 12 Abs. 1 Z 6 B-VG in den Art. 11 Abs. 1 Z 9 B-VG übertragen. Ab diesem Zeitpunkt galten die landesgesetzlichen Ausführungsbestimmungen zum damaligen Grundsatzgesetz des Bundes - in Oberösterreich die Oö. Landarbeitsordnung 1989 - als partikuläres Bundesrecht weiter (vgl. Art. 151 Abs. 63 Z 4 B-VG). Mit Wirksamkeit 1. Juli 2021 ist das bundeseinheitliche Landarbeitsgesetz 2021, BGBl. I Nr. 78/2021, an die Stelle dieser Regelungen getreten. Bezugnahmen auf die (alte) Oö. Landarbeitsordnung 1989 im Oö. Landarbeiterkammergesetz 1996 sind daher durch entsprechende Verweise auf das Landarbeitsgesetz 2021 des Bundes zu ersetzen. Bei dieser Gelegenheit sollen zudem auch andere Verweise auf bundesgesetzliche Regelungen aktualisiert werden.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 04.10.2022

LGBl. Nr. 89/2022 

Parlamentarisches Verfahren