Oö. EU-Begleitregelungs- und Umsetzungsgesetz-Novelle 2022

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. EU-Begleitregelungs- und Umsetzungsgesetz geändert wird (Oö. EU-Begleitregelungs- und Umsetzungsgesetz-Novelle 2022)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Benennung einer Anlaufstelle, die den Antragsteller während des gesamten Verfahrens im Hinblick auf die Beantragung und die Erteilung der Bewilligung für die Errichtung oder den Betrieb von Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen berät und unterstützt.
  • Normierung der Verpflichtung der Anlaufstelle ein Verfahrenshandbuch zu erstellen; Festlegung des Inhalts des Verfahrenshandbuchs.
  • Festlegung der Berechtigung der Anlaufstelle.
  • Normierung der Berechtigung des Antragstellers ein Mediationsverfahren zur Bereinigung von im Verfahren auftretenden Interessenskonflikten zu beantragen.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 17.05.2022

LGBl. Nr. 50/2022 

Parlamentarisches Verfahren