Oö. Dienstrechtsderegulierungsgesetz 2021 - Oö. DRDG 2021
Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Landesbeamtengesetz 1993, das Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz, das Oö. Gehaltsgesetz 2001, das Oö. Landes-Gehaltsgesetz, das Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz, das Oö. Nebengebührenzulagengesetz, das Oö. Kranken- und Unfallfürsorgegesetz für Landesbedienstete, das Oö. Objektivierungsgesetz 1994, das Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, das Oö. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 2002, das Oö. Gemeindebediensteten-Zuweisungsgesetz, das Oö. Gemeinde-Unfallfürsorgegesetz und das Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz geändert werden, das Oö. Gleichbehandlungsgesetz 2021 erlassen wird und das Oö. Pensionsgesetz 2006, das Oö. Landes-Gleichbehandlungsgesetz, das Oö. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz und das Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 aufgehoben werden (Oö. Dienstrechtsderegulierungsgesetz 2021 - Oö. DRDG 2021)
Status:
Kurzinformation:
1. Änderung des Oö. Landesbeamtengesetzes 1993
- Anpassung von Begriffen nach Maßgabe der Voranschlags- und Rechnungsabschluss-verordnung 2015 (VRV 2015);
- Entfall des Endigungstatbestandes der Übernahme in ein Vertragsbediensteten-Verhältnis;
- Schutz vor Repressalien bei Meldungen von Verstößen gegen Unionsrecht;
- Einführung einer Meldepflicht für bestimmte Aus- und Weiterbildungen;
- Normierung des Geschenkannahmeverbotes in Anlehnung an die Bundesregelung;
- Ersichtlichmachung der Fotos von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern in internen Verzeichnissen;
- gesetzliche Klarstellung, dass die Wochendienstzeit nach dem verlängerten Dienstplan als Dienstzeit gilt;
- Einführung einer "Umkleidezeitvergütung" in Form einer Dienstvergütung für Bedienstete, die in Einrichtungen nach Abschnitt 6a des Oö. GG 2001 bzw. Abschnitt IIA des Oö. LGG tätig sind, aber nicht zu den dort genannten Berufsgruppen zählen;
- Wahlmöglichkeit hinsichtlich Sonn- und Feiertagsstunden (finanzielle Abgeltung oder in Zeit);
- Anpassung des Zeitwertkontos an die Vorgaben der Finanzmarktaufsicht und Erhöhung des Ansparprozentsatzes auf 25 %;
- rechtzeitiger Hinweis bei drohendem Urlaubsverfall;
- Ermöglichung der Familienhospizfreistellung auch für Kinder der Lebensgefährtin bzw. des Lebensgefährten, Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung der Maßnahme um jeweils höchstens neun Monate und vorzeitige Beendigung der Maßnahme;
- Umbenennung der "Vaterschaftsfrühkarenz", Rechtsanspruch auf "Frühkarenz" auch für Personen, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft leben;
- zweite Woche Pflegefreistellung für die notwendige Pflege eines Kindes mit Behinderung unabhängig vom Alter;
- eingeschränkte Ausnahme vom Inländervorbehalt bei der Aufnahme in den Landesdienst wegen Mangelberufen;
- Angleichung der Regelung über die Versetzung in den Ruhestand bei Vorliegen von Schwerarbeitszeiten an die Bundesregelungen;
- legistische Änderungen und Vereinfachungen betreffend Disziplinarkommission;
- Erweiterung der Verständigungspflicht bei U-Haft und Strafverfahren;
- Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde bei einer (vorläufigen) Suspendierung.
- Möglichkeit einer Verlängerung der Befristung für die Dauer einer Karenzvertretung;
- Möglichkeit einer weiteren Befristung für ehemalige Lehrlinge ohne hemmende Einschränkungen;
- Schutz vor Repressalien bei Meldungen von Verstößen gegen Unionsrecht;
- Normierung des Geschenkannahmeverbotes in Anlehnung an die Bundesregelung;
- eingeschränkte Ausnahme vom Inländervorbehalt bei der Aufnahme in den Landesdienst wegen Mangelberufen;
- Normierung der Pauschalzulage als Zulage sowie Zuzählung zum Monatsentgelt;
- Anpassung an Bundesrecht betreffend Anrechnung von Vordienstzeiten;
- gesetzliche Klarstellung, dass die Wochendienstzeit nach dem verlängerten Dienstplan als Dienstzeit gilt;
- Einführung einer "Umkleidezeitvergütung" in Form einer Dienstvergütung für Bedienstete, die in Einrichtungen nach Abschnitt 6a des Oö. GG 2001 bzw. Abschnitt IIA des Oö. LGG tätig sind, aber nicht zu den dort genannten Berufsgruppen zählen;
- Wahlmöglichkeit hinsichtlich Sonn- und Feiertagsstunden (finanzielle Abgeltung oder in Zeit);
- Anpassung des Zeitwertkontos an die Vorgaben der Finanzmarktaufsicht und Erhöhung des Ansparprozentsatzes auf 25 %;
- gesetzliche Verankerung einer besonderen Hilfeleistung im Fall von Dienst- und Arbeitsunfällen;
- rechtzeitiger Hinweis bei drohendem Urlaubsverfall;
- Anpassung der Bestimmungen über die Urlaubsersatzleistung an die EuGH-Judikatur durch Berücksichtigung von Sonderzahlungen und Nebengebühren bei der Bemessungsgrundlage;
- Ermöglichung der Familienhospizfreistellung auch für Kinder der Lebensgefährtin bzw. des Lebensgefährten, Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung der Maßnahme um jeweils höchstens neun Monate und vorzeitige Beendigung der Maßnahme;
- Umbenennung der "Vaterschaftsfrühkarenz"; Rechtsanspruch auf "Frühkarenz" auch für Personen, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft leben;
- zweite Woche Pflegefreistellung für die notwendige Pflege eines Kindes mit Behinderung unabhängig vom Alter;
- Kündigungsmöglichkeit für befristete Dienstverhältnisse bei Vorliegen von bestimmten gesetzlichen Kündigungsgründen;
- gesetzliche Klarstellung des Beginns des Fristenlaufs für die Geltendmachung von Ansprüchen, die erst nach Auflösung des Dienstverhältnisses fällig werden;
- gesetzliche Klarstellung bei Fristen aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses
- Anpassungen an das neue Kinderbetreuungsgeldgesetz;
- Erleichterung im Dienstbeurteilungsverfahren bei Vertragsbediensteten; Delegationsmöglichkeit von der Dienststellenleitung an Vorgesetzte.
- Anpassung der Bezüge von Beamtinnen während des Beschäftigungsverbotes;
- bessere Berücksichtigung von Zeiten des Bundesheeres bzw. des Zivildienstes - "Günstigkeitsklausel";
- Anpassung an Bundesrecht betreffend Anrechnung von Vordienstzeiten;
- Anpassung der Bestimmungen über die Urlaubsersatzleistung für Beamtinnen und Beamte; an die EuGH-Judikatur (bei der Bemessungsgrundlage sind Sonderzahlungen und Nebengebühren miteinzubeziehen; eine Urlaubsersatzleistung wird auch bei Versetzung in den Ruhestand oder Übertritt in den Ruhestand gewährt);
- Klarstellung, dass bei Kürzung des Monatsbezuges auch die Pensionsbeiträge zu kürzen sind;
- selbstfinanzierte Möglichkeit der freiwilligen Höherversicherung für pragmatische Bedienstete ab dem vollendeten 60. Lebensjahr;
- gesetzliche Verankerung einer besonderen Hilfeleistung im Fall von Dienst- und Arbeitsunfällen;
- Anpassung von Berufsbezeichnungen im Rahmen der GUKG-Novelle 2016;
- Normierung der Pauschalzulage als Zulage sowie Zuzählung zum Monatsentgelt.
- Anpassung der Bezüge von Beamtinnen während des Beschäftigungsverbotes;
- Anpassung der Bestimmungen über die Urlaubsersatzleistung für Beamtinnen und Beamte an die EuGH-Judikatur (bei der Bemessungsgrundlage sind Sonderzahlungen und Nebengebühren miteinzubeziehen; eine Urlaubsersatzleistung wird auch bei Versetzung in den Ruhestand oder Übertritt in den Ruhestand gewährt);
- gesetzliche Verankerung einer besonderen Hilfeleistung im Fall von Dienst- und Arbeitsunfällen;
- Klarstellung, dass bei Kürzung des Monatsbezuges auch die Pensionsbeiträge zu kürzen sind;
- selbstfinanzierte Möglichkeit der freiwilligen Höherversicherung für pragmatische Bedienstete ab dem vollendeten 60. Lebensjahr;
- gesetzliche Klarstellung, dass Nebengebühren auch bei jenen Beamtinnen und Beamten, die unter § 1 Abs. 10 sowie den Abschnitt IX des Oö. L-PG fallen, Teil der Bemessungsgrundlage sind;
- Anpassung von Berufsbezeichnungen im Rahmen der GUKG-Novelle 2016;
- Anpassung an Bundesrecht betreffend Anrechnung von Vordienstzeiten.
- Aufhebung des Oö. Pensionsgesetzes 2006 und Aufnahme jener Beamtinnen und Beamten, die bisher diesem Landesgesetz unterlagen, in den Geltungsbereich des Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetzes;
- faktische Führung des Pensionskontos durch den Bund/BRZ;
- Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Ausstellung eines Ausweises für Pensionistinnen und Pensionisten;
- Angleichung aufgrund Abweichung der Beitragsgrundlage zwischen dem Land OÖ und dem ASVG;
- Weiterbezug der Waisenpension während eines Freiwilligen Sozialjahres;
- gesetzliche Klarstellung, dass die geschiedene Ehegattin oder der geschiedene Ehegatte einer verstorbenen Beamtin bzw. eines verstorbenen Beamten für den Versorgungsbezug tatsächlich auch Unterhalt bezogen haben muss;
- Einführung einer Bagatellgrenze bei anteiliger Sonderzahlung im Todesfall einer Beamtin oder eines Beamten im Ruhestand;
- Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger als Verbindungs- und Zugangsstelle;
- Anhebung des Sterbekostenbeitrags;
- Entfall der Berücksichtigung der Ruhegenusszwischenzeiten für den besonderen Pensionsbeitrag;
- gesetzliche Klarstellung, dass der besondere Pensionsbeitrag auf Basis einer Vollbeschäftigung zu berechnen ist;
- gesetzliche Klarstellung einer Erstattungspflicht für Beiträge einer freiwilligen Erhöhung des Ruhegenusses;
- Schließung der Lücke im Pensionsversicherungsverlauf jener Beamtinnen und Beamten im Sinne des § 1 Abs. 10 Oö. L-PG, die unter Kürzung ihrer Bezüge teilweise dienstfrei gestellt oder unter Entfall ihrer Bezüge zur Gänze außer Dienst gestellt sind (z.B. Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare, Abgeordnete zum Nationalrat oder eines Landtages, usw.).
- Zitatanpassung
- Anpassung von Begriffen im Sinn der 2. Dienstrechts-Novelle 2009 des Bundes;
- Klarstellung des aufrechten Versicherungsschutzes während Beschäftigungsverbot;
- gesetzliche Verankerung der verpflichtenden Leistung des Unfallversicherungsträgers bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten;
- Anpassungen an die Rechtsentwicklungen auf Bundesebene;
- Anpassung von Berufsbezeichnungen im Rahmen der GUKG-Novelle 2016;
- gesetzliche Klarstellung, dass die Sonderklasse eine freiwillige Leistung ist;
- Anpassung der Bemessungsgrundlage bei Kinderbetreuungsgeldbezug im Sinne des KBGG;
- Übernahme des Unfallfürsorgeschutzes bei Homeoffice ins Dauerrecht;
- Sicherstellung des Weg-Unfallfürsorgeschutzes, wenn Arztbesuch vorab bekanntgeben wurde, auch ohne Benennung der konkreten Ärztin bzw. des konkreten Arztes;
- die Befristung von Versehrtenrenten wird gesetzlich noch einmal abgesichert;
- gesetzliche Klarstellung zur rückwirkenden Zuerkennung und Zahlung von Renten;
- Erhöhung der Betragsgrenze im Bereich der Kostenerstattung, damit Selbstbehalte bis 200 Euro ohne Vorschreibung eingebracht werden können;
- gesetzliche Klarstellung, dass bei freiwilligen Leistungen keine bescheidmäßige Entscheidung erfolgt.
- Möglichkeit der Nicht-Nachbesetzung frei werdender Leitungsposten;
- Anpassung der Kundmachungsvorschriften für Ausschreibungen in Statutargemeinden.
- Aufhebung des Gemeindebedienstetengesetzes 2001 und Übernahme der nötigen Bestimmungen in das Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002;
- legistische Anpassungen, Deregulierungen, Klarstellungen und Vereinfachungen;
- gesetzliche Normierung einer präventiven Aufsicht im Bereich des Dienstrechts;
- Möglichkeit einer Verlängerung der Befristung für die Dauer einer Karenzvertretung;
- Möglichkeit einer weiteren Befristung für ehemalige Lehrlinge ohne hemmende Einschränkungen;
- gesetzliche Klarstellung bei Fristen aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses;
- gesetzliche Klarstellung des Beginns des Fristenlaufs für die Geltendmachung von Ansprüchen, die erst nach Auflösung des Dienstverhältnisses fällig werden;
- Kündigungsmöglichkeit für befristete Dienstverhältnisse bei Vorliegen von bestimmten gesetzlichen Kündigungsgründen;
- Entfall des Endigungstatbestandes der Übernahme in ein Vertragsbediensteten-Verhältnis;
- Angleichung der Regelung über die Versetzung in den Ruhestand bei Vorliegen von Schwerarbeitszeiten an die Bundesregelungen;
- Erweiterung der Verständigungspflicht bei U-Haft und Strafverfahren;
- Klarstellung der Aufgaben und der Organisation der Geschäftsstelle der Disziplinar- und Beurteilungskommission;
- Normierung des Geschenkannahmeverbotes in Anlehnung an die Bundesregelung;
- Schutz vor Repressalien bei Meldungen von Verstößen gegen Unionsrecht;
- gesetzliche Klarstellung, dass die Wochendienstzeit nach dem verlängerten Dienstplan als Dienstzeit gilt;
- Einführung einer "Umkleidezeitvergütung";
- Anpassung des Zeitwertkontos an die Vorgaben der Finanzmarktaufsicht und Erhöhung des Ansparprozentsatzes auf 25 %;
- Anpassung der Bestimmungen über die Urlaubsersatzleistung an die EuGH-Judikatur durch Berücksichtigung von Sonderzahlungen und Nebengebühren bei der Bemessungsgrundlage;
- Ermöglichung der Familienhospizfreistellung auch für Kinder der Lebensgefährtin bzw. des Lebensgefährten, Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung der Maßnahme um jeweils höchstens neun Monate und vorzeitige Beendigung der Maßnahme;
- Umbenennung der "Vaterschaftsfrühkarenz"; Rechtsanspruch auf "Frühkarenz" auch für Personen, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft leben;
- zweite Woche Pflegefreistellung für die notwendige Pflege eines Kindes mit Behinderung unabhängig vom Alter;
- eingeschränkte Ausnahme vom Inländervorbehalt bei der Aufnahme in den Gemeindedienst wegen Mangelberufe;
- selbstfinanzierte Möglichkeit der freiwilligen Höherversicherung für pragmatische Bedienstete ab dem vollendeten 60. Lebensjahr;
- Normierung der Pauschalzulage als Zulage sowie Zuzählung zum Monatsentgelt;
- Anpassung der Bezüge von Beamtinnen während des Beschäftigungsverbotes;
- Anpassung an Bundesrecht betreffend Anrechnung von Vordienstzeiten;
- bessere Berücksichtigung von Zeiten des Bundesheeres bzw. des Zivildienstes - "Günstigkeitsklausel";
- Anpassung von Berufsbezeichnungen im Rahmen der GUKG-Novelle 2016;
- gesetzliche Verankerung einer besonderen Hilfeleistung im Fall von Dienst- und Arbeitsunfällen;
- Anpassungen an das neue Kinderbetreuungsgeldgesetz;
- Einfügung von Sonderbestimmungen für Dienstverhältnisse, welche vor dem 1. Juli 2002 begründet wurden;
- Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde bei einer (vorläufigen) Suspendierung.
- Anpassungen und Deregulierungen unter Bezugnahme auf das Oö. GDG 2002.
- Zitatanpassung
- Übernahme des Unfallfürsorgeschutzes bei Homeoffice ins Dauerrecht;
- Angleichungen an das Oö. KFLG und das Oö. LKUFG.
- Übernahme des Unfallfürsorgeschutzes bei Homeoffice ins Dauerrecht;
- Angleichungen an das Oö. KFLG und das Oö. GUFG;
- Aktualisierung der Verweisungen auf Bundesgesetze.
- Zusammenlegung der Gleichbehandlungsgesetze im Gemeinde- und Landesbereich zu einem gemeinsamen Landesgesetz;
- Zusammenführen des Vollzugs.
Einbringer: OÖ Landesregierung
Kundmachungsdatum: 30.07.2021
- 30.03.2021 Begutachtungsentwurf Begutachtungsentwurf (PDF-Dokument 1,37 MB)
- 12.04.2021 Stellungnahme Arbeiterkammer OÖ (PDF-Dokument 1,86 MB)
- 15.04.2021 Stellungnahme Dachverband der Sozialversicherungsträger (PDF-Dokument 227,80 KB)
- 16.04.2021 Stellungnahme Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft (PDF-Dokument 11,41 KB)
- 16.04.2021 Stellungnahme Kepler Universitätsklinikum GmbH (PDF-Dokument 35,68 KB)
- 19.04.2021 Stellungnahme OÖ Gemeindebund (PDF-Dokument 126,71 KB)
- 19.04.2021 Stellungnahme Stadt Steyr (PDF-Dokument 37,25 KB)
- 20.04.2021 Stellungnahme Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft - Ergänzung (PDF-Dokument 886,11 KB)
- 21.04.2021 Stellungnahme Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer (PDF-Dokument 341,99 KB)
- 22.04.2021 Stellungnahme Rechnungshof Österreich (PDF-Dokument 5,04 MB)
- 22.04.2021 Stellungnahme Marktgemeinde Bad Zell (PDF-Dokument 15,38 KB)
- 22.04.2021 Stellungnahme Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH (PDF-Dokument 207,24 KB)
- 23.04.2021 Stellungnahme Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (PDF-Dokument 825,72 KB)
- 23.04.2021 Stellungnahme Gewerkschaft younion Oberösterreich (PDF-Dokument 633,88 KB)
- 27.04.2021 Stellungnahme Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (PDF-Dokument 705,22 KB)
- 28.04.2021 Stellungnahme Bundesministerium für Justiz (PDF-Dokument 394,75 KB)
- 03.05.2021 Stellungnahme Bundesministerium für Finanzen (PDF-Dokument 547,54 KB)
- 15.04.2021 Stellungnahme Österr. Städtebund, Landesgruppe Oberösterreich (PDF-Dokument 275,50 KB)
- 19.04.2021 Einlangen Regierungsvorlage Beilage 1606/2021 (PDF-Dokument 1,15 MB)
- 22.04.2021 Auf Tagesordnung der 55. Sitzung des Oö. Landtags Wortprotokolle des Oö. Landtags
- 22.04.2021 Zuweisung an Verfassungs-, Geschäftsordnungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeits- und Innenausschuss
- 06.05.2021 Verhandlungsgegenstand im Verfassungs-, Geschäftsordnungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeits- und Innenausschuss
- 06.05.2021 Einsetzung eines Unterausschusses Dienstrechtsderegulierungsgesetz
- 10.06.2021 Verhandlungsgegenstand im Verfassungs-, Geschäftsordnungs-, Immunitäts- und Unvereinbarkeits- und Innenausschuss
- 10.06.2021 Ausschussbericht Beilage 1661/2021 (PDF-Dokument 1,16 MB)
- 17.06.2021 Auf Tagesordnung der 57. Sitzung des Oö. Landtags Wortprotokolle des Oö. Landtags
- 17.06.2021 Antrag angenommen - einstimmig - Dafür: ÖVP, FPÖ, SPÖ, GRÜNE / Dagegen: -
- 30.07.2021 Kundmachung im Landesgesetzblatt LGBl. Nr. 76/2021
Amt der Oö. Landesregierung • 4021 Linz, Landhausplatz 1 • Telefon (+43 732) 77 20-0 • E-Mail post@ooe.gv.at