Landesgesetz, mit dem das Oö. TDB-Begleitregelungsgesetz (Oö. TDB-BrG) erlassen und das Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz (Oö. ADIG) geändert wird

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. TDB-Begleitregelungsgesetz (Oö. TDB-BrG) erlassen und das Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz (Oö. ADIG) geändert wird
Status:
50% abgeschlossen

Kurzinformation:
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • notwendige landesgesetzliche Begleitregelungen zur Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank
  • Begriffsabgrenzungen
  • Verpflichtung zur Erstellung von Leistungsangeboten
  • Verpflichtung zur Transparenzportalabfrage vor der Gewährung einer Förderung
  • Verpflichtung zu personenbezogenen Leistungsmitteilungen
  • Anpassung des Leistungsbegriffs im Zusammenhang mit verschiedensten Registerabfragen und der Weiterverarbeitung der dabei ermittelten personenbezogenen Daten

Einbringer: OÖ Landesregierung

Parlamentarisches Verfahren