Oö. Lustbarkeitsabgabegesetz-Novelle 2025

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Lustbarkeitsabgabegesetz 2015 geändert wird (Oö. Lustbarkeitsabgabegesetz-Novelle 2025)
Status:
50% abgeschlossen

Kurzinformation:
Inhalt des Gesetzentwurfs ist die Erhöhung des von den Gemeinden mittels Verordnung festlegbaren Höchstbetrags der Abgabe pro angefangenen Kalendermonat

  • für den Betrieb eines Wettterminals von höchstens 250 Euro auf höchstens 350 Euro,
  • für den Betrieb des Spielapparats von höchstens 50 Euro auf höchstens 70 Euro,
  • für den Betrieb von Spielapparaten in Betriebsstätten mit mehr als acht solcher Apparate von höchstens 75 Euro je Apparat auf höchstens 105 Euro je Apparat.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Parlamentarisches Verfahren