Landesgesetz, mit dem das Oö. Glücksspielautomatengesetz geändert wird
Kurzinformation:
§ 21 des Landesgesetzes über das Aufstellen und den Betrieb von Glücksspielautomaten sowie die Glücksspielautomatenabgabe (Oö. Glücksspielautomatengesetz) normiert die Erhebung eines Zuschlags des Landes zur Bundesautomaten- und VLT-Abgabe. Das Land Oberösterreich erhebt demnach für Ausspielungen mit Glücksspielautomaten und für elektronische Lotterien mit Video-Lotterie-Terminals, an denen die Teilnahme vom Gebiet des Landes Oberösterreich aus erfolgt, einen Landeszuschlag in Höhe von 150% der Bundesautomaten- und VLT-Abgabe gemäß § 57 Abs. 4 Glücksspielgesetz.
In § 22 Abs. 1 Oö. Glücksspielautomatengesetz wird die Verteilung des Ertrags aus dem Landeszuschlag zwischen Land und Gemeinden im Verhältnis 60 : 40 geregelt. Die auf die Gemeinden entfallenden Anteile werden gemäß § 22 Abs. 2 Oö. Glücksspielautomatengesetz nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel (§ 9 Abs. 10 und 11 des Finanzausgleichsgesetzes 2008, BGBl. I Nr. 103/2007, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 111/2010) verteilt.
Anlässlich der Vorbereitung der Finanzausgleichsverhandlungen wurde festgestellt, dass der angeführte Verweis auf das Finanzausgleichsgesetz 2008 angepasst werden sollte, um eine unmissverständliche Rechtsgrundlage für die praktisch laufend erfolgende Aufteilung durch das Land an die Gemeinden sicher zu stellen.
Der Gesetzentwurf dient einzig dem Ziel, den Verweis auf das Finanzausgleichsgesetz 2008 zu aktualisieren.
Einbringer: Klubobmann Bgm. Dr. Christian Dörfel, LAbg. Florian Grünberger, LAbg. Michael Nell MBA, LAbg. Josef Naderer, LAbg. Klaus Mühlbacher, LAbg. Bgm. Margit Angerlehner, LAbg. Wolfgang Stanek, LAbg. Mag. Astrid Zehetmair, LAbg. Ing. Mag. Regina Aspalter, Klubobmann KommR Ing. Herwig Mahr
Kundmachungsdatum: 13.07.2023
- 20.04.2023 Einlangen Initiativantrag Beilage 497/2023 (PDF-Dokument 87,46 KB)
- 20.04.2023 Eingang in der 15. Sitzung des Oö. Landtags in der XXIX. GP Wortprotokolle des Oö. Landtags
- 20.04.2023 Zuweisung an Ausschuss für besondere Verwaltungsangelegenheiten
- 27.04.2023 Verhandlungsgegenstand im Ausschuss für besondere Verwaltungsangelegenheiten
- 27.04.2023 Ausschussbericht Beilage 511/2023 (PDF-Dokument 88,57 KB)
- 11.05.2023 Auf Tagesordnung der 16. Sitzung des Oö. Landtags in der XXIX. GP Wortprotokolle des Oö. Landtags
- 11.05.2023 Antrag angenommen - einstimmig - Dafür: ÖVP, FPÖ, SPÖ, GRÜNE, MFG, NEOS / Dagegen: -
- 13.07.2023 Kundmachung im Landesgesetzblatt LGBl. Nr. 58/2023
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