Oö. Schulrechtsänderungsgesetz 2022

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 (Oö. POG 1992) und das Oö. Schulzeitgesetz 1976 geändert werden (Oö. Schulrechtsänderungsgesetz 2022)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Dieses Gesetzesvorhaben umfasst daher im Wesentlichen:

  • Schaffung eines Unterrichtsangebots in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule) im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtschulen;
  • eine Klarstellung hinsichtlich der Vorgehensweise bei der Aufnahme von Schulpflichtigen bei einem gemeinsamen Schulsprengel für mehrere Schulen derselben Schulart;
  • Ermöglichung von IKT-gestütztem Unterricht bei Unbenützbarkeit des Schulgebäudes, in Katastrophenfällen oder aus sonstigen zwingenden Gründen;
  • redaktionelle Änderungen.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 08.07.2022

LGBl. Nr. 63/2022 

Parlamentarisches Verfahren