Oö. Landschaftsabgabegesetz-Novelle 2022
Kurzinformation:
Das Oö. Landschaftsabgabegesetz regelt die Erhebung einer Abgabe für das obertägige Gewinnen mineralischer Rohstoffe in Oberösterreich. Um den Gebührentarif an die Inflation anzupassen, beinhaltet § 5 Abs. 2 Oö. Landschaftsabgabegesetz eine Wertsicherungsbestimmung. Falls sich der Jahres-VPI 2015 des zweitvorangegangenen Jahres gegenüber dem Jahres-VPI 2015 des Jahres 2017 um mehr als 5 % geändert hat, ist der Abgabentarif anzupassen.
Der VPI 2015 wurde für das Jahr 2017 im Durchschnitt mit 103,0 ermittelt.
Der VPI 2015 betrug im Durchschnitt des Jahres 2021 111,2.
Die konkrete Änderung des jeweiligen Jahres-VPI 2015 im Zeitraum zwischen 2017 und 2021 beträgt (kaufmännisch aufgerundet) 8,0 %, eine Kundmachung des angepassten Abgabentarifs müsste demnach vor dem Stichtag 1. Jänner 2023 durch die Landesregierung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich erfolgen.
Die Entwicklungen der jüngsten Vergangenheit haben aber - insbesondere befeuert durch die dramatische Situation in der Ukraine - zu einer erheblichen Steigerung der Inflation geführt. Es werden bereits in verschiedenen Bereichen staatliche Bemühungen unternommen, um die Teuerungssituation für die Bürger abzumildern. Um dieser Ausgangssituation Rechnung zu tragen, soll in der gegenwärtigen Situation (mit Wirkung zum 1. Jänner 2023) nicht auch noch eine Inflationsanpassung (und damit im Ergebnis eine Abgabenerhöhung) im Bereich der Landschaftsabgabe vorgenommen werden.
Die vorliegende Novelle dient damit der Regelung, dass die im Oö. Landschaftsabgabegesetz vorgesehene Inflationsanpassung des Abgabentarifs nicht bereits per 1. Jänner 2023 stattfindet, sondern erst per 1. Jänner 2024 (im Ausmaß des dann errechneten Prozentsatzes). Weiters soll auch eine laufende (jährliche) Anpassung des Abgabentarifs an die jeweilige Geldwertentwicklung für die Zukunft normiert werden, um so schwellenwertbedingt seltenere, aber dafür deutlichere Tarifanpassungen möglichst zu vermeiden. Die bestehenden Rundungsbestimmungen werden an die künftig jährliche Valorisierung angepasst.
Einbringer: OÖ Landesregierung
Kundmachungsdatum: 14.11.2022
- 28.06.2022 Begutachtungsentwurf Begutachtungsentwurf (PDF-Dokument 194,11 KB) Textgegenüberstellung (PDF-Dokument 279,72 KB)
- 06.07.2022 Stellungnahme Arbeiterkammer OÖ (PDF-Dokument 2,10 MB)
- 08.07.2022 Stellungnahme Oö. Umweltanwaltschaft (PDF-Dokument 63,72 KB)
- 15.07.2022 Stellungnahme Österreichischer Städtebund, Landesgruppe OÖ (PDF-Dokument 116,65 KB)
- 29.07.2022 Stellungnahme Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für OÖ (PDF-Dokument 11,46 KB)
- 02.08.2022 Stellungnahme Naturschutzbund Oberösterreich (PDF-Dokument 122,45 KB)
- 03.08.2022 Stellungnahme Wirtschaftskammer OÖ (PDF-Dokument 90,76 KB)
- 04.07.2022 Einlangen Regierungsvorlage Beilage 262/2022 (PDF-Dokument 144,90 KB) Subbeilage zur Beilage 262/2022 (PDF-Dokument 295,19 KB)
- 07.07.2022 Eingang in der 9. Sitzung des Oö. Landtags in der XXIX. GP Wortprotokolle des Oö. Landtags
- 07.07.2022 Zuweisung an Ausschuss für Finanzen und Kommunales
- 15.09.2022 Verhandlungsgegenstand im Ausschuss für Finanzen und Kommunales
- 15.09.2022 Ausschussbericht Beilage 293/2022 (PDF-Dokument 136,51 KB)
- 29.09.2022 Auf Tagesordnung der 10. Sitzung des Oö. Landtags in der XXIX. GP Wortprotokolle des Oö. Landtags
- 29.09.2022 Antrag angenommen - mehrstimmig - Dafür: ÖVP, FPÖ, SPÖ / Dagegen: GRÜNE, MFG, NEOS
- 29.09.2022 Zusatzantrag Beilage 326/2022 (PDF-Dokument 91,76 KB) mehrstimmig abgelehnt - Dagegen: ÖVP, FPÖ, MFG / Dafür: SPÖ, GRÜNE, NEOS
- 29.09.2022 Zusatzantrag Beilage 327/2022 (PDF-Dokument 55,75 KB) mehrstimmig abgelehnt - Dagegen: ÖVP, FPÖ, SPÖ, MFG / Dafür: GRÜNE, NEOS
- 14.11.2022 Kundmachung im Landesgesetzblatt LGBl. Nr. 95/2022
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