Oö. Umweltschutzgesetz-Novelle 2021

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Umweltschutzgesetz 1996 geändert wird (Oö. Umweltschutzgesetz-Novelle 2021)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Ergänzung der Begriffsbestimmungen;
  • Präzisierung der Bestimmungen zur Abfallvermeidung und Klarstellung hinsichtlich der sich aus der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG ergebenden Abfallhierarchie;
  • Ergänzung um Sonderbestimmungen betreffend Umweltqualitätsnormen und dem Emissionszertifikategesetz 2011 unterliegende Anlagen;
  • Klarstellungen zum Verfahren betreffend die Festlegung weniger strenger Emissionsgrenzwerte gemäß dem neuen § 27a Abs. 5;
  • Präzisierung hinsichtlich der an einem am Verfahren teilnehmenden Staats zu übermittelnden Informationen (grenzüberschreitende Auswirkungen);
  • Anpassung der Parteistellung von Nichtregierungsorganisationen an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof;
  • Ergänzung hinsichtlich der Verfolgung und Veröffentlichung der Entwicklungen bei den besten verfügbaren Techniken;
  • Klarstellung dahingehend, dass der Inspektionsplan auch die Anlagen gemäß § 1 Abs. 2a umfasst;
  • Harmonisierung der Formulierung des § 38f mit jener im § 32f Oö. Straßengesetz;
  • Ergänzung des § 39 Abs. 1 hinsichtlich weiterer für Seveso-Anlagen anzuwendender Vorschriften;
  • Klarstellung hinsichtlich der Anforderungen für Durchführungsverordnungen.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 14.03.2022

LGBl. Nr. 21/2022 

Parlamentarisches Verfahren