Oö. GSDG-Novelle 2020

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Gemeindesanitätsdienstgesetz 2006 geändert wird (Oö. GSDG-Novelle 2020)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Schaffung der Möglichkeit zur Beauftragung von Primärversorgungseinrichtungen mit bestimmten Aufgaben des öffentlichen Gesundheitswesens;
  • Schaffung der Möglichkeit eine Stellvertretende Gemeindeärztin bzw. einen Stellvertretenden Gemeindearzt zu bestellen;
  • Aufteilung des von den Gemeinden zu ersetzenden Pensionsaufwands direkt auf die Gemeinden;
  • Ermittlung des vorzuschreibenden Betrags anhand der Einwohnerzahlen der von der Bundesanstalt Statistik Österreich jährlich kundgemachten Bevölkerungsstatistik.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 22.12.2020

LGBl. Nr. 126/2020 

Parlamentarisches Verfahren