Landesgesetz, mit dem das Oö. Campingrechtsänderungsgesetz 2021, das Oö. Musikschulgesetz und das Oö. Sozialhilfegesetz 1998 geändert werden

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Campingrechtsänderungsgesetz 2021, das Oö. Musikschulgesetz und das Oö. Sozialhilfegesetz 1998 geändert werden
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Durch das Oö. Campingrechtsänderungsgesetz 2021, LGBl. Nr. 62/2021 wurde ua. festgelegt, dass für bestehende bewilligte Campingplätze die Verpflichtung, die nunmehr nach § 70 Abs. 3 Oö. Tourismusgesetz 2018 erforderliche Flächenwidmung zu besitzen, nicht anzuwenden ist. Diese Begünstigung gilt aber nur für "größere" Campingplätze (ab zehn Personen). Aufgrund der steigenden Bedeutung des "kleinstrukturierten" Campingtourismus in Oberösterreich soll eine Angleichung dieser begünstigenden Regelung auch auf bereits nachweislich bestehende kleinere Campierflächen, erfolgen. Mit der Novelle des Oö. Musikschulgesetzes und des Oö. Sozialhilfegesetzes 1998 soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass seit der Landtagswahl vom 26. September 2021 sechs Parteien im Landtag vertreten sind. Die Bestimmungen betreffend den Musikschulbeirat gemäß § 13 Oö. Musikschulgesetz und den Beirat für Sozialplanung gemäß § 56 Oö. Sozialhilfegesetz sollen daher so angepasst werden, dass Vertreter jeder im Landtag vertretenen Partei in den genannten Beiräten vertreten sind.

Einbringer: Klubobmann Bgm. Dr. Christian Dörfel, LAbg. Bgm. Christian Mader, LAbg. Bgm. Anton Froschauer, LAbg. Mag. Dr. Elisabeth Manhal, LAbg. Mag. Helena Kirchmayr, LAbg. Mag. Astrid Zehetmair, Klubobmann KommR Ing. Herwig Mahr

Kundmachungsdatum: 23.12.2021

LGBl. Nr. 134/2021 

Vorparlamentarisches Verfahren

Parlamentarisches Verfahren