Landesgesetz, mit dem das 2. Oö. COVID-19-Gesetz, das Oö. Feuerwehrgesetz 2015, das Oö. Katastrophenschutzgesetz, das Oö. Leichenbestattungsgesetz 1985 und das Oö. Tourismusgesetz 2018 geändert werden

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das 2. Oö. COVID-19-Gesetz, das Oö. Feuerwehrgesetz 2015, das Oö. Katastrophenschutzgesetz, das Oö. Leichenbestattungsgesetz 1985 und das Oö. Tourismusgesetz 2018 geändert werden
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Verlängerung der Ermöglichung von Umlaufbeschlüssen und Videokonferenzen; weiterhin Entfall der Verpflichtung nicht unbedingt notwendiger Sitzungen;
  • Verlängerung der Bestimmungen im Oö. Leichenbestattungsgesetz 1985, wonach die Totenbeschau landesweit organisiert und von HÄND-Ärztinnen und -Ärzten durchgeführt wird, sowie der Sonderbestimmungen betreffend Todesfallanzeige und Herzschrittmacher;
  • Verlängerung der Regelung im Oö. Tourismusgesetz 2018 betreffend Erleichterung für Tourismusverbände bei der Beschlussfassung;
  • Verlängerung der Sonderbestimmungen betreffend Tagungen, Sitzungen usw. im Oö. Feuerwehrgesetz 2015 und im Oö. Katastrophenschutzgesetz.

Einbringer: Klubobmann Bgm. Dr. Christian Dörfel, LAbg. Bgm. DI Josef Rathgeb, LAbg. Bgm. Christian Mader, LAbg. Bgm. Rudolf Raffelsberger, LAbg. Bgm. Mag. Günther Lengauer, LAbg. Klaus Mühlbacher, LAbg. Michael Nell MBA, LAbg. Mag. Dr. Elisabeth Manhal, LAbg. Mag. Astrid Zehetmair, LAbg. Josef Naderer, Klubobmann KommR Ing. Herwig Mahr

Kundmachungsdatum: 23.12.2021

LGBl. Nr. 131/2021 

Vorparlamentarisches Verfahren

Parlamentarisches Verfahren