Oö. Jagdgesetz-Novelle 2021

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Jagdgesetz geändert wird (Oö. Jagdgesetz-Novelle 2021)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Noch vor Beginn der Jagdsaison wird mit dieser Gesetzesnovelle dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 12. März 2019, G 315/2018 zur Tiroler Rechtslage, Rechnung getragen. Die durch Ablegung einer Eignungsprüfung im Ausland erworbenen jagdlichen Legitimationen sollen bei Gleichwertigkeit der jagdlichen Ausbildung bzw. Eignungsprüfung künftig unabhängig vom Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers als Nachweis der jagdlichen Eignung anerkannt werden können. In schneereichen Lagen ist oft eine Begehung der Vergleichs- und Weiserflächen nicht rechtzeitig möglich. Deshalb wird die Möglichkeit geschaffen, Abschusspläne auch später bei der Behörde vorzulegen. Zudem werden die Jagdausübungsberechtigten zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest dazu angehalten, sämtliche Abschüsse sowie Fallwild beim Schwarzwild binnen einer zweiwöchigen Frist der Behörde zu melden. Schließlich werden Anpassungen im Bereich der behördlichen Arrondierung sowie kleinere Klarstellungen vorgenommen.

Kundmachungsdatum: 14.05.2021

LGBl. Nr. 46/2021 

Vorparlamentarisches Verfahren

Parlamentarisches Verfahren