Landesgesetz, mit dem das Landesgesetz über die Rechtsstellung des Bruckner-Konservatoriums zum Betrieb einer Privatuniversität geändert wird

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Landesgesetz über die Rechtsstellung des Bruckner-Konservatoriums zum Betrieb einer Privatuniversität geändert wird
Status:
50% abgeschlossen

Kurzinformation:
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Ermöglichung der Bestellung externer Personen zur Vizerektorin bzw. zum Vizerektor durch Auflösung der Beschränkung auf Personen aus dem Kreis des Lehr- und Verwaltungspersonals;
  • Anpassung der Frist betreffend die Vorlage des Jahresvoranschlags an die Oö. Landesregierung;
  • Änderung des Begriffs "perspektivische Mehrjahresplanung" hin zu "mittelfristige Finanzplanung".

Einbringer: OÖ Landesregierung

Vorparlamentarisches Verfahren

Parlamentarisches Verfahren