Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 und das Oö. Land- und forstwirtschaftliche Schulgesetz geändert werden

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 und das Oö. Land- und forstwirtschaftliche Schulgesetz geändert werden
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Verlängerung der Geltung der mit Blick auf die COVID-19-Krisensituation bestehenden Sonderbestimmungen im Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 und im Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetz (längstens) bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022;
  • Schaffung einer Verordnungsermächtigung, die es der Bildungsdirektion für Oberösterreich ermöglicht, zur Bewältigung der COVID-19-Krisensituation in näher definierten Bereichen Abweichungen von den Vorgaben des Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetzes vorzusehen.

Einbringer: OÖ Landesregierung

Kundmachungsdatum: 23.12.2021

LGBl. Nr. 132/2021 

Vorparlamentarisches Verfahren

Parlamentarisches Verfahren