Beilage 9199/ 2024 ( XXIX. GP)
Mündliche Anfrage von LAbg. Mag. Tobias Höglinger an LR Mag. Günther Steinkellner: Inwieweit können Sie als zuständiger Verkehrslandesrat den Gemeinden zusichern, dass sie unter Einhaltung der Mindestkriterien eine Übertragungsverordnung nach §94c Abs 3 StVO auch tatsächlich erhalten, um die Einhaltung von 30er-Beschränkungen im Umfeld von Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen, Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen wirksam kontrollieren zu können?
Eingang am 04.07.2024
Amt der Oö. Landesregierung • 4021 Linz, Landhausplatz 1 • Telefon (+43 732) 77 20-0 • E-Mail post@ooe.gv.at