Beilage 9160/ 2024 ( XXIX. GP)

Mündliche Anfrage von LAbg. Mag. Dr. Julia Bammer an LR Mag. Michael Lindner: Wie viele Mitteilungen bei Pflichtverletzung oder Uneinigkeit in wichtigen Fragen mit Erziehungsberechtigten nach § 48 SchUG iVm § 37 B-KJHG haben Schulleiter:innen an den zuständigen Jugendwohlfahrtsträger jeweils in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23 erstattet?
Eingang am 07.03.2024
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