Beilage 9052/ 2022 ( XXIX. GP)
Mündliche Anfrage von LAbg. Renate Heitz an LH Mag. Thomas Stelzer: Wann werden Sie als zuständiger Referent für Personal und Finanzen zumindest den bisherigen Wertverlust durch die Teuerung im Ausmaß von 58,2 % der Kinderbeihilfe des Landes (Euro 15,--) und der darauf aufbauenden Haushaltsbeihilfe des Landes (Euro 210,--) für seine Bediensteten seit 2001 ausgleichen?
Eingang am 02.06.2022
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