Oö. Gemeinde-Haushaltsausgleichssicherungsgesetz 2020

Langtitel:
Landesgesetz, mit dem die Oö. Gemeindeordnung 1990 geändert wird (Oö. Gemeinde-Haushaltsausgleichssicherungsgesetz 2020)
Status:
100% abgeschlossen

Kurzinformation:
Ungeachtet der Negativentwicklung der Ertragsanteile ist es oberstes Ziel, dass jede Gemeinde einen ausgeglichen (Nachtrags-)Voranschlag erstellen kann. Es soll daher - zeitlich begrenzt für die COVID-19-Krise - der Haushaltsausgleich auch als erreicht gelten, wenn die Liquidität durch innere Darlehen aus vorhandenen Zahlungsmittelreserven oder durch Kassenkredite sichergestellt ist. Mit dem gegenständlichen Gesetzesvorhaben werden auch beim Dauerrecht betreffend den Haushaltsausgleich Nachschärfungen vorgenommen.

Einbringer: LAbg. Bgm. Johann Hingsamer, Klubobmann Bgm. Dr. Christian Dörfel, Präsident Wolfgang Stanek, LAbg. Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer, LAbg. Dr. Peter Csar, LAbg. Bgm. Peter Oberlehner, LAbg. Bgm. DI Josef Rathgeb, LAbg. ÖkR Georg Ecker, Klubobmann KommR Ing. Herwig Mahr

Kundmachungsdatum: 29.10.2020

LGBl. Nr. 96/2020 

Vorparlamentarisches Verfahren

Parlamentarisches Verfahren