Beilage 9188/ 2020 ( XXVIII. GP)

Mündliche Anfrage von LAbg. Petra Müllner, BA an LH-Stv. Mag. Christine Haberlander: Wie können bei Wiederöffnung der Kinderbetreuungseinrichtungen die erforderlichen Mindestabstände wegen der Ansteckungsgefahr durch das Covid-Virus eingehalten werden, wenn Kindergartengruppen mit bis zu 25 Kindern und 2 BetreuerInnen in einem rechtlich geregelten Raum von 60m2 sich befinden?
Eingang am 23.04.2020
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