Beilage 9041/ 2017 ( XXVIII. GP)

Mündliche Anfrage von KO Christian Makor an LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner: Wieso haben Sie die in der Oö. Wohnbeihilfen-Verordnung vorgesehene Mietzinsobergrenze von � 7/m² brutto in den sieben Jahren ihrer Regierungstätigkeit niemals valorisiert?
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