Beilage 9023/ 2016 ( XXVIII. GP)

Mündliche Anfrage von LAbg. KO Dipl.-Päd. Gottfried Hirz an LR Elmar Podgorschek: Welche Vorkehrungen haben Sie in Ihrer Verantwortung als Aufsichtsbehörde über die Finanzgebarung der Gemeinden getroffen, damit im Falle einer Zinserhöhung die negativen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte der OÖ Gemeinden und in Folge des OÖ Landesbudgets möglichst gering gehalten werden?
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