Beilage 386/ 1990 ( XXIII. GP)

Bericht des gemischten Ausschusses (Ausschuss für Verfassung und Verwaltung I Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten) betreffend das Landesgesetz über die Objektivierung im öffentlichen Dienst des Landes Oberösterreich, der Städte mit eigenem Statut und der übrigen oberösterreichischen Gemeinden sowie der Gemeindeverbände (O.ö. Objektivierungsgesetz 1990)
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