Beilage 9293/ 2025 ( XXIX. GP)

Mündliche Anfrage von LAbg. KO Severin Mayr an LR KommR Markus Achleitner: Können Sie bestätigen, dass alle Windkraftprojekte, die vor der verbindlichen Festlegung von Ausschlusszonen zur Genehmigung eingereicht werden, nach derzeit geltendem Recht behördlich abgewickelt und - bei Erfüllung der Voraussetzungen - ohne Abhängigkeit von allfälligen späteren Zonenfestlegungen verwirklicht werden können?
Eingang am 25.09.2025
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